JAHRESABSCHLÜSSE UND STEUERERKLÄRUNGEN

Wir erstellen die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen natürlich für Sie. Aber vor allem beraten wir Sie frühzeitig, damit Sie die Spielräume nutzen können.

Was unter dem Strich bleibt: Jahresabschluss und Bilanz

Am Ende eines Jahres blicken wir Menschen gern zurück und erinnern uns: Was haben wir dieses Jahr alles gemacht? Was ist gut gelaufen? Und was weniger gut? Das Gleiche tun wir bei Jahresabschlüssen und Bilanzen auch, nur sachlicher. Welche Geschäftsereignisse gab es? Was bleibt unter dem Strich? Wie erfolgreich hat der Betrieb gewirtschaftet?

Jedes Unternehmen in Deutschland ist verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Dabei haben Aktiengesellschaften den größten Aufwand und müssen die Ergebnisse auch in größerem Umfang veröffentlichen. Die GmbHs liegen ungefähr in der Mitte. Nur Freiberufler und kleine Gewerbetreibende müssen keinen Jahresabschluss im Sinne des HGB erstellen, aber eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Wer ein Unternehmen führt oder managt, sollte die Zahlen spätestens am Ende eines Jahres kennen, um die richtigen Entscheidungen für das nächste Jahr treffen zu können. Darum erstellen wir nicht nur Jahresabschlüsse und Bilanzen für Unternehmen. Wir erstellen sie übrigens auch mit unternehmenseigener oder externer Buchhaltung. Aber vor allem beraten wir unsere Mandanten, damit sie die Spielräume und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen können, die es bei Jahresabschlüssen gibt.

Unsere Leistungen bei Jahresabschlüssen:

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Handels- und Steuerbilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen

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Einnahmen-Überschussrechnungen (4/3-Rechnung) für Freiberufler und Kleingewerbetreibende

Alle Jahre wieder: die Steuererklärung

Es gibt jedes Jahr einige Termine, auf die man sich verlassen kann – und die trotzdem irgendwie zu früh kommen. Einer davon ist die Steuererklärung. Unseren Mandanten kommt dabei zugute, dass wir als Steuerberater längere Abgabefristen haben.

Natürlich erstellen wir Gewerbe- und Körperschaftssteuererklärungen für Unternehmen, Einkommensteuererklärungen für Freiberufler und Arbeitnehmer sowie Umsatzsteuererklärungen. Aber fast noch wichtiger ist, dass wir die Erklärungen frühzeitig mit unseren Mandanten besprechen. So können sie die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie nicht mehr Steuern bezahlen als sie müssen. Es gibt mehr legale Spielräume, als den meisten Mandanten bewusst ist.

Unser Steuererklärungs-Service:

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Einkommensteuererklärungen für beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtige

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Gewerbe- und Körperschaftsteuererklärungen ebenso wie Umsatzsteuererklärungen

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Viel Spaß und Erfolg damit!

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